Auf dieser Seite finden Sie als Verantwortlicher insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Rundfunkdatenschutzbeauftragten sowie für alle sonstigen Verantwortlichen insbesondere im (öffentlich-rechtlichen) Rundfunk Antworten auf einige praktisch bedeutsame Fragen. Sie geben nur erste Anhaltspunkte und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Hier finden Sie Empfehlungen und Orientierungshilfen des Rundfunkdatenschutzbeauftragten bzw. der Mitglieder der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK) zu Themen des Datenschutzes im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Als Verantwortlicher sind Sie verpflichtet, dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden jede Datenschutzverletzung zu melden, Art. 33 DSGVO. Hier erhalten Sie dazu nähere Informationen und Unterstützung.