Mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie den für die Datenschutzaufsicht zuständigen Stellen anderer Medien und der Kirchen tauscht sich der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF regelmäßig bilateral oder im Rahmen anderweitiger Anlässe über aktuelle Fragen aus, die alle Beteiligten in vergleichbarer Weise betreffen. Im Zusammenschluss der staatlichen Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten, der Datenschutzkonferenz (DSK), sind die unabhängigen Rundfunkdatenschutzbeauftragten oder die unabhängigen Kirchlichen Datenschutzbeauftragten bislang nicht vertreten.
Außerdem ist der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF Mitglied des „Virtuellen Datenschutzbüros“, einer gemeinsamen Informationsplattform von staatlichen und anderen deutschsprachigen Datenschutzaufsichtseinrichtungen.
Dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) gehört der Rundfunkdatenschutzbeauftragte nicht an. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, der Deutschland in diesem Ausschuss vertritt, bezieht ihn jedoch in Verfahren ein, die den Rundfunkdatenschutz betreffen.