Stephan Schwarze (Quelle: MDR/Fotoredaktion)
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- Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte (BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio, ZDF)

Seit Januar 2023 ist Stephan Schwarze der gemeinsame Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF.

  • Die Eckdaten seines beruflichen Werdegangs

Wahl und Amtszeit

Zuständig für die Wahl des Rundfunkdatenschutzbeauftragten sind die Kontrollgremien der Rundfunkanstalten. Stephan Schwarze wurde beim Bayerischen Rundfunk vom Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrats (Art. 21 BR-Gesetz), beim Hessischen Rundfunk (§ 28 HDSIG) vom Rundfunkrat, beim MDR (§ 38 MDR-Staatsvertrag), beim Saarländischen Rundfunk (§ 42b SMG), beim SWR (§ 27 LDSG BW für den Südwestrundfunk) und beim Westdeutschen Rundfunk (§ 49 WDR-Gesetz) vom Rundfunkrat sowie vom Deutschlandradio-Hörfunkrat und vom ZDF-Fernsehrat jeweils mit Zustimmung des Verwaltungsrats (§ 16 DRadio-StV bzw. § 16 ZDF-StV) bestellt.

Seine Amtszeit hat am 1. Januar 2023 begonnen, ihre Dauer ergibt sich aus dem jeweiligen Landesdatenschutz-, Landesrundfunk- oder Landesmediengesetz bzw. dem MDR-, Deutschlandradio- und dem ZDF-Staatsvertrag.

Struktur

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte wird unterstützt durch zwei Referentinnen bzw. Referenten, die zugleich die Vertretung im Falle längerer Abwesenheiten des Rundfunkdatenschutzbeauftragten übernehmen, sowie eine Assistentin bzw. einen Assistenten.

Die Dienststelle des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten befindet sich in Leipzig auf dem Gelände des Mitteldeutschen Rundfunks.