Aufgaben

Internet Sicherheit
Colourbox

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF überwacht als unabhängige, eigenständige Datenschutzaufsicht die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Einhaltung der Betroffenenrechte in den Rundfunkanstalten und ihren Beteiligungsunternehmen. Seine Aufgaben und Befugnisse des Rundfunkdatenschutzbeauftragten ergeben sich aus Artikeln 57 und 58 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Aufsicht

 

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF überwacht die Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzvorschriften im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Für Prüfungen hat der Rundfunkdatenschutzbeauftragte ungehinderten Zugang zu allen Bereichen und Einrichtungen. Stellt er einen Verstoß gegen Datenschutzregelungen oder sonstige Mängel bei der Verarbeitung personenbezogener Daten fest, hat er die Abhilfe- und Sanktionsbefugnisse nach Art. 58 DSGVO. Im Falle der Rundfunkanstalten kann er einen solchen Verstoß gegenüber der Intendantin oder dem Intendanten außerdem förmlich beanstanden und sie bzw. ihn zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Darüber unterrichtet er zugleich den Verwaltungsrat des jeweiligen Senders. Von einer Beanstandung und Unterrichtung kann er absehen, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt oder der Mangel unverzüglich behoben wird. Gegenüber den Beteiligungsunternehmen kann der Rundfunkdatenschutzbeauftragte außerdem ein Bußgeld verhängen. Gleiches gilt im Falle individuell zurechenbaren schuldhaften Verhaltens auch im Verhältnis zu einzelnen Beschäftigten der Rundfunkanstalten bzw. Beteiligungsunternehmen.

Folgende Organisationen unterliegen der Aufsicht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten:

 

  • die Rundfunkanstalten

  • deren rechtlich unselbständige Verwaltungseinrichtungen

  • deren Beteiligungsunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Bearbeitung von Beschwerden

  • Mit einer Beschwerde kann sich jede Person unmittelbar an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten wenden, wenn sie der Ansicht ist, dass eine der fünf Rundfunkanstalten, eine von ihnen verantwortete Gemeinschaftseinrichtung oder eines ihrer Beteiligungsunternehmen sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in ihren schutzwürdigen Belangen verletzt.
    Anders als die staatlichen Datenschutzbeauftragten ist der Rundfunkdatenschutzbeauftragte nicht zuständig für Anträge nach einem der Gesetze zur Informationsfreiheit, also das Recht zur Einsichtnahme in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung.

    Mehr Informationen dazu, wie Sie eine Beschwerde einreichen können, finden Sie hier.

Information

  • Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte informiert betroffene Personen über ihre Rechte und stellt Informationen zum Thema Datenschutz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Infothek auf seiner Website bereit. In seinem jährlich erscheinenden Tätigkeitsbericht gibt er einen Überblick über seine Arbeit.