Entwicklung der aggregierten Kennzahlen in den Jahren 2019 bis 20221:
Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern
- Anzahl: Die Zahl der Eingaben (förmliche Beschwerden, Hinweise und Beratungsanfragen) hat seit 2020 abgenommen. So gut wie keine Zuschriften stammten von den Beschäftigten von Rundfunkanstalten, deren Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften im Zuständigkeitsbereich des Rundfunkdatenschutzbeauftragten.
- Häufige Themen:
(a) Beschwerden oder Fragen zum Recht auf Auskunft
(b) Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung durch den Beitragsservice
(c) der Einsatz von Cookies zum Zwecke der Nutzungsmessung durch die Rundfunkanstalten
(d) Datenverarbeitung für die Personalisierung von Mediatheken und insbesondere für die Altersverifikation
(e) Datenverarbeitung im Zusammenhang der Social-Media-Nutzung
(f) Datenverarbeitungstätigkeiten in der Recherche und Berichterstattung der Rundfunkanstalten
Beratungsanfragen von Verantwortlichen
- Anzahl: Die Zahl der Beratungsanfragen unterlag in den Jahren 2019 bis 2022 Schwankungen, zeigte aber - im Gegensatz zur Anzahl an Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern - keine abnehmende Tendenz.
- Häufige Themen:
(a) Zuständigkeitsfragen, sowohl in Bezug auf die Zuständigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten als auch auf die Verantwortlichen untereinander und im Verhältnis zu Partnern und Auftragsverarbeitern
(b) Datenschutzkonformität geplanter Verarbeitungstätigkeiten
Datenschutzvorfälle
- Anzahl: Die Anzahl der Meldungen hat sich nicht wesentlich verändert. Pro Jahr wurden dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten zwischen fünf und zehn Datenschutzvorfälle gemeldet.
Gerichtsverfahren
- Anzahl: Im gesamten Betrachtungszeitraum wurde zwei Mal gegen Bescheide, die der Rundfunkdatenschutzbeauftragte erlassen hatte, Klage erhoben. Beide Verfahren sind noch rechtshängig und sind gegebenenfalls an das künftig örtlich zuständige VG Leipzig zu verweisen.
1Für 2022 sind nur die Zahlen bis Ende Novemeber berücksichtigt.