Die Datenschutzaufsicht in den Medien ist überwiegend staatsfern organisiert. Das bedeutet, dass für die Datenschutzaufsicht in der Regel nicht die staatlichen Aufsichtsbehörden zuständig sind. Stattdessen gibt es medienspezifische Aufsichtsbehörden, die gewährleisten, dass sowohl die zu beaufsichtigenden Medienorganisationen als auch die Aufsichtstätigkeit keinem staatlichen Einfluss unterliegt. Dies sind im Einzelnen:
- im öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Rundfunkdatenschutzbeauftragten,
- im privatrechtlichen Rundfunk die Landesmedienanstalten bzw. die Landesmedienbeauftragten,
- in der Presse der Deutsche Presserat.
In Einzelfällen sind jedoch auch staatliche Stellen für die Aufsicht über die Medien zuständig: Zum Beispiel unterliegt die Datenverarbeitung für nicht-journalistische Zwecke in den drei ARD-Landesrundfunkanstalten HR, RB und RBB sowie im Auslandssender Deutsche Welle der staatlichen Datenschutzaufsicht. Presseverlage werden durch die staatlichen Datenschutzbehörden beaufsichtigt, wenn sie sich nicht der freiwilligen Selbstkontrolle durch den Presserat unterworfen haben.
Eine Übersicht über die Stellen für Datenschutzaufsicht und ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche finden Sie hier.