Presseverlage unterliegen bei der Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken der freiwilligen Selbstkontrolle durch den Deutschen Presserat, sofern sie sich dieser unterworfen haben. Dieser hat einen Pressekodex, einen Leitfaden zum Redaktionsdatenschutz und eine Beschwerdeordnung erlassen, auf deren Grundlage an ihn gerichtete Datenschutzbeschwerden geprüft und beschieden werden. Wenn sich Pressevertreter nicht der Selbstkontrolle unterworfen haben, unterliegen sie der staatlichen Datenschutzaufsicht.
Der Deutsche Presserat
Die Datenverarbeitung zu administrativen Zwecken unterliegt der Datenschutzaufsicht durch die Landesdatenschutzbeauftragten.