Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es neben dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten von BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF weitere Aufsichtsbehörden. In einigen Fällen ist die Aufsicht über die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken und die zu anderen Zwecken zwischen der rundfunkspezifischen und der staatlichen Aufsicht aufgeteilt.