Wenn Sie Hinweise darauf haben, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt, der Verantwortliche Ihre Rechte bestreitet oder nicht umfassend erfüllt oder Sie sonstige Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen korrekt bearbeitet wurde, haben Sie gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Eine solche Aufsichtsbehörde ist der Rundfunkdatenschutzbeauftragten von BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF.
Die Aufsichtsbehörde muss Ihre Beschwerde in angemessenem Umfang untersuchen. Wenn Gegenstand der Beschwerde ein datenschutzrechtliches Anliegen ist und sich daraus Möglichkeiten ergeben, den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern, ergreift der Rundfunkdatenschutzbeauftragte geeignete Maßnahmen. Sie haben ein Recht darauf, über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde sowie die Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen die Aufsichtsbehörde unterrichtet zu werden. Einen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen oder Sanktionen des Rundfunkdatenschutzbeauftragten haben Sie nicht.